Therapie & ePA
Worum geht‘s?
Patient:innen können in Deutschland grundsätzlich die sie behandelnden Ärztinnen und Ärzte frei wählen. Das ist nicht selbstverständlich, denn in vielen europäischen Ländern gilt das Prinzip der freien Arztwahl nicht oder nur sehr eingeschränkt.
Laut Bundesärztekammer gibt es in Deutschland über 416.000 Ärzt:innen – von Haus- über Fachärzt:innen bis hin zu den in Krankenhäusern angestellten Ärzt:innen. Sobald bei einer Person eine Krankheit diagnostiziert wird, muss entschieden werden, welche Therapie erfolgen soll. Wenn diese Person eine Vorerkrankung hat, muss sie vielleicht bereits Medikamente einnehmen und bekommt nun weitere verschrieben.
Laut Bundesärztekammer gibt es in Deutschland über 416.000 Ärzt:innen – von Haus- über Fachärzt:innen bis hin zu den in Krankenhäusern angestellten Ärzt:innen. Sobald bei einer Person eine Krankheit diagnostiziert wird, muss entschieden werden, welche Therapie erfolgen soll. Wenn diese Person eine Vorerkrankung hat, muss sie vielleicht bereits Medikamente einnehmen und bekommt nun weitere verschrieben.
Insgesamt sind in Deutschland mehr als 1.000 Medikamente zugelassen und dürfen verschrieben werden. 25% der Deutschen nehmen drei oder mehr Medikamente regelmäßig ein, wie Statistiken der Bundesvereinigung Deutscher Apothekenverbände (ABDA) zeigen. (Quelle: Die Apotheke – Zahlen, Daten, Fakten 2022)
Schon gewusst?
5-10% aller Einweisungen ins Krankenhaus haben mit unerwünschten Nebenwirkungen oder Wechselwirkungen von Medikamenten zu tun. Medikamente beeinflussen sich gegenseitig. Mit jedem zusätzlich eingenommenen Arzneistoff nimmt die Gefahr unerwünschter Wechselwirkungen zu. Wechselwirkungen auszuschließen und unerwünschte Nebenwirkungen als solche zu erkennen, wird mit steigendem Alter und wachsender Zahl paralleler Erkrankungen immer wichtiger.
Studien zeigen, dass häufig verschiedene Fachärzt:innen eine Person behandeln, ohne sich untereinander abzustimmen. Mit jedem weiteren Arzt/jeder weiteren Ärztin, der/die Medikamente verschreibt, steigt auch das Risiko von Wechselwirkungen. Im Arzneimittelreport der BARMER 2020 etwa heißt es:
- Sechs von zehn Patient:innen erhalten ihre Arzneimittelverordnungen von drei oder mehr Mediziner:innen.
- Eine/r von fünf erhält ihre/seine Arzneimittel gar von vier oder mehr Mediziner:innen.
Was muss ich wissen?
Von Ärzt:innen über Pflegekräfte oder Therapeut:innen – im Krankheitsfall sind an einer Therapie ganz verschiedene Akteur:innen beteiligt. Prinzipiell gliedert sich die gesundheitliche Versorgung von Patient:innen in Deutschland in drei Bereiche:
- die ambulante Behandlung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte oder in Kliniken
- die stationäre Versorgung in Kliniken
- die Rehabilitation
Nicht zuletzt spielst auch du als Patient:in eine entscheidende Rolle im Behandlungsprozess, z.B. ob du dem Therapieplan folgst. Wichtig für eine erfolgreiche Behandlung ist, dass alle Behandler:innen und Patient:innen gut zusammenarbeiten. Hilfreich ist in so einem Fall ein ungehinderter Informationsfluss und Austausch über die bestehenden Befunde und Maßnahmen sowie über einzunehmende Medikamente.
Was ist ein Medikationsplan?
Patient:innen, die mehrere Medikamente täglich einnehmen müssen, sollten einen Medikationsplan führen. Er kann in Papierform ausgefüllt oder elektronisch gespeichert sein. Im Medikationsplan werden Einnahme, Dosierung, Wirkstoff und Darreichungsform einheitlich dokumentiert. Haben mehrere Ärzt:innen Zugriff auf den Medikationsplan, können sie so strukturiert alle Informationen eines Patienten/einer Patientin sehen und wissen, welches Medikament sie noch verschreiben müssen oder weglassen können. Anhand eines Medikationsplan können Ärzt:innen und Apotheker:innen mögliche Wechselwirkungen zwischen parallel eingenommenen Medikamenten erkennen und dadurch vermeiden.
Seit 2015 gibt es einen Anspruch auf den bundeseinheitlichen Medikationsplan. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) hat sich damit im Detail befasst:
Seit 2015 gibt es einen Anspruch auf den bundeseinheitlichen Medikationsplan. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) hat sich damit im Detail befasst:
Das Wissen um den eigenen Medikationsplan ist vor allem dann von Bedeutung, wenn Personen von mehreren Erkrankungen gleichzeitig betroffen sind. Dies ist z.B. bei einer Diabetes-Erkrankung der Fall. Hier erklärt Hausarzt Dr. Danny Schulze, wie die elektronische Speicherung der eigenen Daten für diese Betroffenen nützlich sein kann:
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Wie kommt die ePA ins Spiel?
Die elektronische Patientenakte (ePA) kann sowohl bei der Vorsorge als auch im Behandlungsfall von Patient:innen eine einheitliche Informationsquelle darstellen: zwischen Ärzt:innen im ambulanten und stationären Bereich, aber auch zwischen Ärzt:innen und Patient:innen. Höre hier die Sicht einer Diabetes-Patientin, die noch weitere Grunderkrankungen hat und über einen umfangreichen Medikationsplan verfügt. Sie sieht die Einführung der ePA positiv.
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Aber auch in anderen Situationen könnte die ePA eine Rolle spielen: Wird der Patient/die Patientin etwa nach einer Operation aus der Klinik entlassen, können elektronisch abgespeicherte Daten es dem/der weiterbehandelnden Hausärzt:in erleichtern, schnell die richtigen Arztbriefe einzusehen und die erfolgten Behandlungsschritte nachzuvollziehen. Ist der Medikationsplan auf der ePA festgehalten, bleiben Therapieprozesse für alle Beteiligten übersichtlich. Dies gilt auch für Rehabilitations-Maßnahmen, um die Weiterbehandlung optimal abstimmen zu können. Gerade für Hausärzt:innen ist der Medikationsplan von Bedeutung. Höre hier selbst, was Dr. Danny Schulze, praktizierender Hausarzt und Kardiologe dazu sagt:
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Ethik-Expert:innen geben zu bedenken, dass die stetige Optimierung der Gesundheit über das Sammeln und Speichern von immer mehr Gesundheitsdaten zu einer „Datafizierung“ der Menschen führen kann. Dadurch rückt die Perspektive des individuellen Menschen zunehmend in den Hintergrund, obwohl sie natürlich bei der Behandlung auch eine wichtige Rolle spielt. Die Digitalisierung bringt auch weitere Risiken mit sich – etwa wenn elektronische Informationen in falsche Hände geraten. Mehr dazu erfährst du in den Zusatzinfos „Sicherheit & ePA“!
Das wird aktuell diskutiert!
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat im März 2023 eine Digitalisierungsstrategie vorgestellt. Hierbei ist geplant, die ePA bis Ende 2024 für alle als Opt-out-Lösung einzuführen. Die gematik wurde beauftragt dafür ein detailliertes Konzept zu erarbeiten. Auf dem Prüfstand stehen derzeit außerdem die medizinischen Informationen, die in der ePA hinterlegt werden sollen.